AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen „Fit for Life“– Deutschland

(Stand: 01.04.2021)

1 VERTRAGSSCHLUSS
1.1 Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge des Fitnessstudios Fit for Life mit seinen Mitgliedern soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Fitnessstudio Fit for Life abgeschlossenen
Mitgliedsvertrages zur Benutzung des Fitnessstudios nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt „Mitgliedsvertrag“ berechtigt sind.

1.2 Vertragsschluss im Studio
Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande. Das Fitnessstudio Fit for Life ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss den Vertrag in Textform zu widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn ein zuvor bestehender Mitgliedsvertrag des Mitglieds mit dem Fit for Life aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch Fit for Life gekündigt wurde. Das Mitglied ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen in Textform zu widerrufen. Für den Widerruf durch das Mitglied gilt Ziffer 5.4.2. entsprechend. Im Fall des Widerrufs durch das Mitglied werden die vereinbarten und bereits gezahlten einmaligen Gebühren und anteiligen monatlichen Beiträge nicht erstattet.

1.3 Online-Vertragsschluss
Beim Online-Vertragsschluss über eine Website stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Der Vertragsabschluss erfolgt durch eine Annahmeerklärung von Fit for Life per E-Mail („Bestätigungs-E-Mail“). Das Fit for Life speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich des Vertragsdeckblatts in der Bestätigung per E-Mail zu. Das Fit for Life ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss den Vertrag in Textform zu widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn ein zuvor bestehender Mitgliedsvertrag des Mitglieds mit dem Fit for Life aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch das Fit for Life gekündigt wurde. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.

1.4 Zutrittsmedium/ Mitgliedsarmband
Das Mitglied erhält im Studio bei Vertragsabschluss bzw. beim Online-Vertragsschluss beim ersten Studiobesuch ein Mitgliedsarmband, das dem Mitglied den Zutritt zu dem Studio ermöglicht. Die Bandübergabe begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung des Studios.

1.5 Besonderheiten für Jugendliche
Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.

1.6 Besonderheiten Auszubildende und Studenten
Gegen Vorlage eines Nachweises über die Berechtigung, z.B. Immatrikulationsbescheinigung, Schülerausweis, Studentenausweis, Ausbildungsvertrag gewährt Fit for Life eine Ermäßigung. Zum Erhalt der Ermäßigung muss dem Fit for Life alle 12 Monate nach Vertragsbeginn ein Nachweis vorliegen, aus dem sich eine fortdauernde Zugehörigkeit ergibt. Solange ein solcher Folgenachweis nicht eingereicht wird, erfolgt keine Ermäßigung nach dem Ablauf des 12. Monats mehr.

2 NUTZUNG DES STUDIOS
2.1 Umfang der Studionutzung
Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt Zutritt zum Studio und ist berechtigt, dieses während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen. Das Fit for Life ist berechtigt, das Studio pro Monat bis zu acht Stunden innerhalb der jeweiligen
Öffnungszeit für gesonderte Veranstaltungen oder Instandhaltungsarbeiten zu sperren und dem Mitglied für die Zeit der Sperrung den Zutritt zu verweigern; Das Fit for Life wird die Zeit und Dauer der Sperrung auf der Fit for Life -Website mindestens 7 Tage vor der Sperrung bekannt geben.

2.2 Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2.3 Zutritt nur mit Mitgliedsarmband
Durch das Mitgliedsarmband erhält das Mitglied Zutritt in das Studio. Ohne Mitnahme des Mitgliedsarmbands ist der Zutritt in das Studio nicht möglich.

2.4 Hausordnung
Das Fit for Life ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

2.5 Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

2.6 Nutzung der Spinde
Im Studio werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden.

3 PFLICHTEN DES MITGLIEDS
3.1 Umgang mit dem Mitgliedsarmband
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des Mitgliedsarmbands zu sorgen. Einen Verlust des Mitgliedsarmbands hat das Mitglied unverzüglich im Studio oder per Telefon zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen des Mitgliedsarmbands gesperrt und
ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit.

3.2 Gebühr bei Ausstellung des Mitgliedsarmbands / Ersatz-Mitgliedsarmbands
Für die Ausstellung des Mitgliedsarmbands bei Vertragsschluss wird eine Aktivierungsgebühr fällig. Für die Neuausstellung des Mitgliedsarmbands bei einem durch das Mitglied verschuldeten Verlust oder eine durch das Mitglied verschuldete Beschädigung wird eine Aktivierungsgebühr
von 15€ für das Ersatz-Mitgliedsband fällig. Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag. Das alte Mitgliedsband verliert mit der Aktivierung des Ersatz-
Mitgliedsbands seine Gültigkeit.

3.4 Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten

3.4.1 Das Mitglied ist verpflichtet, dem Fit for Life bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von dem Fit for Life (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte
Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.

3.4.2 Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, EMail-Adresse, Bankverbindung etc., dem Fit for Life unverzüglich mitzuteilen.

3.5 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe des Mitgliedsbands / Identitätskontrolle
Die Mitgliedschaft bei Fit for Life ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, das Mitgliedsband ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Um sicherzustellen, dass das Mitgliedsband nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, stellt das Mitglied dem Fit for Life ein Foto von sich zur Verfügung, welches von dem Fit for Life gespeichert wird. Sollte das Mitglied kein Foto zur Verfügung stellen, behält sich das Fit for Life vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt zum Studio durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.

3.6 Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, in dem Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen,
Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in das Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in dem Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

3.7 Verletzung von Verhaltenspflichten
Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung zu entsprechen und den ihm nach Maßgabe der vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten ordnungsgemäß nachzukommen. Verstößt das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen nebenvertragliche
Pflichten aus der Mitgliedschaft, ist das Studio berechtigt, die Mitgliedschaftsvereinbarung außerordentlich zu kündigen.

4 BEITRÄGE
4.1 Fälligkeit der Beiträge

4.1.1 Ist auf dem Vertragsdeckblatt ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.

4.1.2 Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aktivierungsgebühr (inkl. Starterpaket) am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des
Vormonats fällig gestellt werden.

4.2 Preisanpassungsrecht

4.2.1 Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, ist das Fit for Life berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Das Fit for Life wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.

4.3 Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten
Beiträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird dem Fit for Life hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die
Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.

4.4 Zahlungsverzug
4.4.1 Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält das Fit for Life sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten. Bei Rückbuchungen fällt eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,- € zzgl. der anfallenden Rückbuchungsgebühren an.

4.4.2 Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist das Fit for Life berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist das „Fit for Life“ berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

4.4.3 Gerät der Kunde schuldhaft mit mehr als 3 monatlichen Zahlungsverpflichtungen in Zahlungsverzug, so werden die gesamten Zahlungsverpflichtungen des Kunden bis zum nächstmöglichen ordentlichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.

5 VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG
5.1 Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung
Die Vereinbarung beginnt am angegebenen Vereinbarungsbeginn und läuft zunächst für alle gewählten Leistungen für die angegebene Grundlaufzeit. Soweit auf dem Vertragsdeckblatt nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Verlängerungszeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von dem Fit for Life vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Für die Kündigung gilt die auf dem Vertragsdeckblatt angebende Kündigungsfrist.

5.2 Stilllegung des Vertrages

5.2.1. Das Mitglied kann seinen Vertrag nur stilllegen, wenn dies auf dem Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart ist. Die Anzahl der Monate, die der Vertrag pro Jahr max. stillgelegt werden kann, ist auf dem Vertragsdeckblatt angegeben; ist auf dem Vertragsdeckblatt nichts angegeben, kann das Mitglied seinen Mitgliedsvertrag pro Jahr max. einen Monat stilllegen.

5.2.2 Die beabsichtigte Stilllegung ist dem Fit for Life mindestens fünf Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied gemäß Ziffer 5.4. dieser AGB bekannt zu geben. Eine Stilllegung muss am Monatsersten beginnen und kann nur für volle Monate genommen werden.

5.2.3 Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen monatlichen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen in dem Studio Fit for Life nicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt.
5.2.4 Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder das Fit for Life zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.

5.3 Recht zur außerordentlichen Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt. Ein Wechsel des Wohnortes des Mitglieds begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht.

5.4 Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied

5.4.1 Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen.

5.4.2 Jede Erklärung bzw. Anzeige ist per Brief an das Fitnessstudio Fit for Life, Einsteinstraße 8,52152 Simmerath oder per E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse (fitforlife-eifel@web.de) zu versenden.

5.4.3 Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs im Fitnessstudio Fit for Life.

6 HAFTUNG DES FIT FOR LIFE
Das Fit for Life übernimmt keine Haftung für den Verlust von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld (Abschließbare Umkleideschränke stehen kostenlos zur Verfügung). Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das Fit for Life nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Fit for Life auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von dem Fit for Life.

7 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
7.1 Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz Das Fit for Life ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Hinweis nach §§ 36, 37 VSBG: Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige
Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen. Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., www.verbraucher-schlichter.de.

7.2 Änderungen dieser AGB
Das Fit for Life ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Das Fit for Life wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

7.3 Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen das Fit for Life aufrechnen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Mitglieds gegen das Fit for Life auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines
bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.

7.4 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

7.5 Vertragssprache
Vertragssprache ist deutsch.

WIDERRUFSBELEHRUNG
Nachfolgend belehren wir dich über dein gesetzliches Widerrufsrecht, dass Dir bei Abschluss eines Mitgliedsvertrages über diese Website zusteht. Dem gesetzlichen Muster für die Widerrufsbelehrung entsprechend verwenden wir dabei als Anrede „Sie“ anstelle von „du“.

WIDERRUFSRECHT
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Fit for Life, Einsteinstraße 8, 52152 Simmerath/Rollesbroich, Tel.: 02473/939098, E-Mail: fitforlife-eifel@web.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist muss die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist im Fitnessstudio Fit for Life eintreffen. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

  • (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
  • An Fit for Life Einsteinstraße 8, 52152 Simmerath, E-Mail: info@fit-for-life-eifel.de
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum